sonstiges:
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Die Gebührenliste für das Bürgerrecht von Schönberg nach 1661 gibt an, das der Besitzer eines großen
Hauses 3 Mark (48 Schillinge), der Besitzer eines kleinen Hauses 1 Mark 8 Schillinge (24 Schillinge), Personen,
die in Appartments oder ähnlichen Wohnsitzen wohnten, mußten 12 Schillinge zahlen. Söhne mußten nichts zahlen, bis 1735 die Stadt begann
ihnen 3 Schillinge zu berechnen. Nach 1795 wurde eine zusätzliche Gebühr erhoben, die zur Bezahlung der
Feuerwehr diente. Die Rechte der Bürger waren wie folgt:- Erwerb von Eigentum
- Benutzung der
"Allmende", dem gemeinschaftlichen Land, wie Wiesen und Wälder
- Streben nach Handwerk oder Unternehmen
- Bewerben um öffentliche Ämter, es sei denn, das Amt war ein exklusives Vorrecht der Patrizierfamilien.
Etwa 1713 begann Matthias in öffentlichen Angelegenheiten tätig zu werden. Sein Name wird 1713, 1715 und 1720
in den Stadtaufzeichnungen gefunden. 1724 war er aufgelistet als einer der acht Zeugen der Wahl des neuen
Bürgermeisters von Schönberg. Dies läßt vermuten, das er ein Ratsherr während dieser Zeit war.
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